GO!TRIEBEREKLAMATION

REKLAMATIONSVERFAHREN

Alles Wichtige zu Garantie, Reklamation und technischer Begutachtung.
Ein klar strukturierter Leitfaden Schritt für Schritt.

Kostenlose Lieferung

In ganz Deutschland

1–3 Tage

Schnelle Auftragsabwicklung

14 Monate

Garantie auf jedes Getriebe

12 Jahre Erfahrung

Direkt vom Hersteller

1. Garantie auf einen Blick

Alle in unserem Shop „GO!Triebe“ angebotenen Schaltgetriebe sind durch eine 14-monatige Garantie abgedeckt (12 gesetzliche Monate + 2 Monate im Rahmen der aktuellen Aktion), gerechnet ab dem Tag der Lieferung der Bestellung.

Die Garantie deckt alle Material- und Herstellungsfehler ab, die bei normaler Verwendung des Produkts auftreten können. Im Falle eines Mangels hat der Kunde das Recht auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz des Produkts oder eine Rückerstattung des Kaufpreises – die Entscheidung trifft GO!Triebe.

Die detaillierten Garantiebedingungen werden jedem Kauf beigefügt. Privatkunden haben darüber hinaus Anspruch auf eine Gewährleistung, die versteckte Mängel des Produkts gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abdeckt. Die Garantie gilt nicht für Geschäftskunden und erstreckt sich ausschließlich auf Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Unser Ziel ist es, nicht nur die einwandfreie Funktion unserer Produkte sicherzustellen, sondern auch Ihre Ruhe und Sicherheit zu gewährleisten. Im Falle einer Reklamation ist das Verfahren klar definiert und folgt den nachstehenden Schritten.

2. Bevor Sie eine Reklamation einreichen

Bevor wir Ihre Meldung bewerten

Warum wir ein festes Verfahren anwenden und nicht sofort entscheiden

Mechaniker greifen sehr häufig zu Abkürzungen, anstatt das Problem genau zu diagnostizieren. Sie nehmen sofort die „Schuld des Schaltgetriebes“ an. Unsere Erfahrung zeigt jedoch ein anderes Bild: Von 100 Meldungen bestätigen sich nur zwei bis drei als tatsächlicher Mangel des Getriebes selbst. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle liegt die Ursache bei einem zusammenwirkenden Bauteil, einer nicht erneuerten alten Kupplung, einer fehlerhaften Einstellung der Kupplung oder der Schaltzüge, einem Montagefehler oder einer anderen, mit dem Fahrzeug zusammenhängenden Ursache.

Die häufigsten Ursachen, mit denen wir konfrontiert werden, sind:

1. Probefahrt ohne eingefülltes Öl oder mit unzureichender Ölmenge

Bei zu geringer Ölmenge fehlt zunächst die Schmierung und Kühlung der höchsten Gänge (aufgrund ihrer Position im Zahnradsatz). Dies äußert sich durch „Anbrennen“ und kann in extremen Fällen zum vollständigen Verbrennen dieser Gänge führen. In der Praxis melden Kunden uns dann, dass das Getriebe „rauscht“ oder „heult“ – meist bei den Gängen 4 bis 6 oder nur bei den beiden höchsten (4–5 oder 5–6, je nach Getriebemodell).

2. Verwechslung des Ölwechselverfahrens

Eine weitere Fehlerquelle ist die Verwechslung des Ölwechselverfahrens bei einem funktionierenden, bereits gefahrenen Fahrzeug mit dem Verfahren der Erstbefüllung eines regenerierten Getriebes. Mechaniker orientieren sich häufig an den Servicedaten des Fahrzeugherstellers, die die Ölmenge für den Ölwechsel in einem laufenden Getriebe angeben, wobei stets ein Teil des Altöls in den Kanälen verbleibt. Sie berücksichtigen dabei nicht, dass es sich um die Befüllung eines vollständig leeren, regenerierten Getriebes handelt.

3. Einbau mit alter, verschlissener Kupplung

Ein weiterer Fehler ist der Einbau des neuen Getriebes mit einer alten, bereits verschlissenen Kupplung. Eine ermüdete Kupplung überträgt ihre Probleme (Vibrationen, ungleichmäßiges Trennen, beschädigtes Ausrücklager) auf das neue Getriebe, was sehr schnell zu einer Reklamation führt.

4. Fehlerhafte Einstellung oder verschlissene Schaltzüge

Eine fehlerhafte Einstellung der Schaltzüge oder des Schaltmechanismus nach dem Einbau sowie schlicht verschlissene, nicht erneuerte Schaltzüge können ebenfalls zu Problemen führen. Synchronringe, die unter normalen Belastungsbedingungen arbeiten, gehören zu den am seltensten ausfallenden Bauteilen im Getriebe. Das Problem beginnt, wenn die Arbeitsbedingungen nicht mehr normal sind. Ein Schaltzug, der nicht richtig nachzieht, führt dazu, dass ein Gang nicht vollständig eingelegt oder ausgekuppelt wird, wodurch die Synchronringe unter deutlich schwereren Bedingungen arbeiten müssen als vorgesehen. Kein Bauteil hält solchen extremen Bedingungen dauerhaft stand. Nach einiger Fahrzeit mit einem fehlerhaften oder verschlissenen Schaltzug werden die Synchronringe beschädigt. Das Problem wird dann dem Getriebe zugeschrieben, obwohl die eigentliche Ursache der nicht erneuerte Schaltzug war. Typische Meldungen in solchen Fällen sind: „Die Gänge lassen sich nur mit Kraft oder schwer einlegen.“ Wenn Sie feststellen, dass sich ein Gang schwerer als gewohnt einlegen lässt, melden Sie dies unverzüglich Ihrer Werkstatt und lassen Sie die Schaltzüge sowie deren Einstellung diagnostizieren. Die meisten Kunden fahren leider weiter, bis sich das Problem verschärft. Dann melden sie, dass „das Getriebe defekt sei“, obwohl die ursprüngliche Ursache ein kleiner Mangel war, der sich vorher und ohne Folgen für das Getriebe hätte beheben lassen. In solchen Fällen wird die Reklamation nicht anerkannt, da die Ursache des Mangels ein fehlerhafter Schaltzug und nicht das Schaltgetriebe war.

5. Andere Ursachen

Dies kann ein anderer Montagefehler als die oben genannten sein oder ein beschädigtes zusammenwirkendes Bauteil, das nicht mit dem Getriebe selbst zusammenhängt.

Aus diesem Grund wenden wir ein festes Verfahren an: Wir analysieren jede Meldung anhand von Unterlagen wie Fotos, Videos, der Beschreibung der Werkstatt und der Einbaurechnung und führen bei Bedarf eine Begutachtung in unserem Service durch. So können wir feststellen, ob das Problem beim Getriebe selbst, bei zusammenwirkenden Bauteilen oder bei einem Montagefehler liegt. Dies ist weder eine Verzögerung noch ein Versuch, Verantwortung zu vermeiden, sondern ein branchenübliches und notwendiges Verfahren, das bei jedem Produkt unter Garantie angewendet wird, unabhängig von der Branche.

Warum eine Foto- und Videodokumentation
sowie die vollständige Mitarbeit der Werkstatt unerlässlich sind

Bei Reklamationen technisch komplexer Produkte, die der Garantie unterliegen – wie Schaltgetriebe – können wir eine Reklamationsmeldung nicht ausschließlich anhand mündlicher Schilderungen bewerten. Wir benötigen klare Unterlagen, die zeigen, welche Maßnahmen wie und mit welchem Ergebnis durchgeführt wurden.

Vor allem benötigen wir Unterlagen, die das gemeldete Problem eindeutig dokumentieren: wie sich der Mangel äußert, in welchem Gang und unter welchen Bedingungen er auftritt und wie er auf der Aufnahme klingt oder aussieht.

Die Einbaurechnung ist eine zwingende Voraussetzung

Der Einbau des Getriebes muss durch eine spezialisierte, professionelle Werkstatt erfolgen – das ist eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Garantie. Aus diesem Grund verlangen wir bei jeder Reklamation eine Kopie der Einbaurechnung. Wir möchten wissen, welche Arbeiten wann durchgeführt wurden und welche Teile ausgetauscht wurden (z. B. Kupplung, Ausrücklager).

Wir benötigen außerdem Angaben zum Kilometerstand des Fahrzeugs: welcher Kilometerstand am Tag des Einbaus vorlag und welcher am Tag der Meldung des Mangels. Diese Informationen ermöglichen es uns, die Nutzungsdauer des Getriebes zu beurteilen und festzustellen, ob das gemeldete Problem mit der zurückgelegten Strecke übereinstimmt.

Ohne diese Unterlagen sind wir nicht in der Lage zu überprüfen, ob der Einbau ordnungsgemäß erfolgte und ob die Garantie den gemeldeten Mangel abdeckt.

Verbot eigenständiger Eingriffe in das Getriebe während der Garantiezeit

Während der Garantiezeit darf das Getriebe nicht ohne unsere vorherige Zustimmung geöffnet, demontiert, repariert oder einem Dritten zur Begutachtung übergeben werden (z. B. einer anderen Werkstatt oder einem unabhängigen Gutachter).

Jeder derartige Eingriff – unabhängig von der Absicht – führt zum Verlust der Garantie für die daraus entstandenen Schäden, da er uns eine zuverlässige Beurteilung der ursprünglichen Ursache des Mangels unmöglich macht.

Dies betrifft auch Situationen, in denen der Kunde oder die Werkstatt das Getriebe einer anderen Firma zur Prüfung oder Reparatur übergibt, ohne den Abschluss des Reklamationsverfahrens abzuwarten. Ein solcher Schritt wird genauso behandelt wie ein eigenständiger Eingriff und führt zum Verlust der Garantie – unabhängig vom Ergebnis einer solchen externen Begutachtung.

Die vollständigen Garantiebedingungen, einschließlich des detaillierten Ausschlussumfangs, finden Sie in unseren AGB, § 10.

3. Reklamationsvorgang Schritt für Schritt

Im Folgenden stellen wir Ihnen die dafür notwendigen Schritte vor.

1. Reklamation anmelden

→ Nach Eingang der Reklamation erhalten Sie von uns eine Referenznummer. Bitte bewahren Sie diese Nummer auf, da sie für die weitere Korrespondenz benötigt wird.

Frist für das Unternehmen: 2 Kalendertage nach Eingang der Reklamation.

2. Vorläufige Prüfung

→ Als Antwort auf Ihre Reklamation senden wir Ihnen eine E-Mail mit der Bitte um detaillierte Informationen zum Problem.

Frist für das Unternehmen: 5 Kalendertage nach Eingang der Reklamation.

→ Bitte senden Sie uns Fotos und/oder Videos, die den Mangel dokumentieren, sowie eine schriftliche Beschreibung des festgestellten Problems durch die Werkstatt, die die Inspektion durchgeführt hat.

Frist für den Kunden: 14 Kalendertage nach Erhalt der E-Mail mit der Aufforderung zur Vorlage der Unterlagen.

Wichtig.

Wenn der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen vorlegt, wird die Reklamation wegen mangelnder Mitwirkung geschlossen. In diesem Fall ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Reklamation weiter zu bearbeiten.

3. Dokumentation

→ Gemäß den Garantiebedingungen ist die Vorlage einer Rechnung oder Quittung erforderlich, die den Austausch des Getriebes durch eine Fachwerkstatt oder einen professionellen Mechaniker bestätigt. Dieses Dokument sollte Informationen über die durchgeführte Leistung, die ausführende Werkstatt und das Datum der Durchführung enthalten.

Frist für den Kunden: 14 Kalendertage nach Erhalt der E-Mail mit der Aufforderung zur Vorlage der Unterlagen.

4. Bewertung der Reklamation

→ Nach Erhalt und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen wird unsere technische Abteilung die Reklamation bewerten. Gegebenenfalls bitten wir um zusätzliche Informationen oder die Zusendung von Teilen zur weiteren Analyse oder um eine Expertise des Getriebes in unserem Service.

Frist für das Unternehmen: 14 Werktage nach Erhalt der vollständigen Unterlagen.

5. Expertise im Service des Getriebeherstellers

→ Wenn die Werkstatt das Problem auf unser Getriebe zurückführt, kann eine Begutachtung in unserem Service erforderlich sein.

→ Der Kunde muss das reklamierte Getriebe zum vereinbarten Termin ausbauen. Wir holen das Getriebe kostenlos beim Kunden ab.

Frist für das Unternehmen: mindestens 5–7 Werktage für die Durchführung der Expertise, gerechnet ab dem Montag nach Eingang des Getriebes in unserem Lager.

6. Entscheidung und Maßnahmen

→ Auf der Grundlage der gesammelten Daten treffen wir eine Entscheidung über das weitere Vorgehen. Falls die Reklamation als berechtigt anerkannt wird, informieren wir Sie über die Art und Weise der Reparatur oder des Austausches des Getriebes.

Frist für das Unternehmen: 7 Werktage nach Abschluss der Reklamationsbeurteilung.

Wichtig.

→ Ohne vollständige Dokumentation und Erfüllung aller oben genannten Schritte können wir nicht zum nächsten Schritt des Reklamationsprozesses übergehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir mit diesem Verfahren eine faire und gerechte Behandlung jeder Reklamation sicherstellen wollen.

4. Informationen zur technischen
Begutachtung des Getriebes

In bestimmten Fällen ist es notwendig, eine detaillierte technische Begutachtung in unserem spezialisierten Servicebereich durchzuführen, um die Ursache einer gemeldeten Störung eindeutig festzustellen oder die technische Funktionsfähigkeit des Getriebes zu bestätigen.

Nachfolgend finden Sie eine vollständige Beschreibung dieses Prozesses inklusive Informationen zur erforderlichen Dokumentation und zu möglichen Kosten, die im Falle einer vollständig funktionsfähigen Getriebeeinheit anfallen können.

Unser Ziel ist es, vollständige Transparenz zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor der Beauftragung der Begutachtung sorgfältig mit den nachfolgenden Informationen vertraut zu machen.

Bevor Sie der Durchführung der Begutachtung des reklamierten Getriebes durch uns zustimmen, → empfehlen wir Ihnen, die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen.

5. Getriebe-Begutachtung im Reklamationsfall
Schritt für Schritt erklärt

Um die höchste Qualität unserer Expertise zu gewährleisten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen einer Reklamation eine Getriebebegutachtung durch unsere Fachabteilung durchführen zu lassen. Nachfolgend finden Sie den detaillierten Ablauf und die Bedingungen für die Durchführung der Begutachtung:

1. Meldung der Reklamation

• Der Kunde meldet ein Problem mit dem Getriebe und sendet die erforderlichen Unterlagen und Materialien wie Werkstattrechnung, Kilometerstand, Fotos und Videos, die das Problem veranschaulichen.

2. Demontage des Getriebes

• Der Kunde demontiert das Getriebe in seiner Werkstatt und bereitet es für den Transport vor.

3. Transport des Getriebes

• Der Kunde informiert uns, dass das Getriebe abholbereit ist.

Unsere Logistikabteilung vereinbart den Abholtermin und transportiert das Getriebe zu unserer Fachabteilung.

In der Regel führen wir Abholungen donnerstags und freitags durch. Das Getriebe gelangt am Samstag in unser Firmenlager. Die Begutachtung beginnt am Montag der Woche nach der Abholung.

4. Durchführung der Expertise

• Unsere Spezialisten führen eine detaillierte Begutachtung des Getriebes durch, überprüfen seinen technischen Zustand und eventuelle Mängel.

Der gesamte Prozess der Begutachtung wird auf Video aufgezeichnet. Bei festgestellten Mängeln werden zusätzlich Fotos der beschädigten Teile angefertigt.

Die Mindestbearbeitungszeit für die Begutachtung beträgt 5–7 Werktage, gerechnet ab dem Montag nach Eingang des Getriebes in unserem Lager. In diesem Zeitraum sind die technische Untersuchung, die Erstellung einer Foto- und Videodokumentation sowie die Ausarbeitung eines detaillierten Berichts mit den Ergebnissen enthalten.

5. Bericht über die Expertise

• Nach Abschluss der Begutachtung erhält der Kunde einen detaillierten Bericht mit den Ergebnissen der Begutachtung, einschließlich des Videos der durchgeführten Begutachtung und Fotos der beschädigten Teile, falls solche gefunden wurden.

6. Entscheidung über die Reparatur

• Wenn die Begutachtung ergibt, dass das Getriebe defekt ist, reparieren wir es auf unsere Kosten.

• Wenn die Begutachtung ergibt, dass das Getriebe zu 100 % in Ordnung ist, wird der Kunde informiert und muss alle Kosten übernehmen.

6. Kosten im Zusammenhang mit der Expertise

Ergebnis: Getriebe zu 100 % funktionsfähig

Wenn die Begutachtung ergibt, dass das Getriebe zu 100 % funktionsfähig ist, oder dass die Ursache des gemeldeten Problems nicht unmittelbar mit einem Mangel des Getriebes zusammenhängt, ist der Kunde verpflichtet, folgende Kosten zu tragen:

a) Transportkosten des Getriebes zu unserer Firma sowie der anschließenden Rücklieferung an den Kunden (insgesamt zwei Transporte zu je 50 €),

b) Kosten der technischen Begutachtung des Getriebes (60 €),

c) Kosten für Ausbau und Wiedereinbau des Getriebes, gemäß den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Werkstatt (dem Mechaniker).

Alle genannten Kosten (a, b und c) sind bei der Abholung des Getriebes nach Abschluss der Begutachtung zu begleichen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar direkt an unseren Fahrer gegen Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls. Das Getriebe wird dem Kunden erst nach vollständiger Begleichung der geschuldeten Kosten herausgegeben.

Wird der vereinbarte Betrag nicht vollständig beglichen, wird das Getriebe nicht herausgegeben. In diesem Fall fährt unser Fahrer ohne Übergabe des Getriebes zurück. Im Preis für die Begutachtung sind genau zwei Fahrten (Abholung und Rücklieferung) enthalten. Jede weitere Fahrt kostet 80,00 € und wird der Gesamtabrechnung hinzugefügt und vom Kunden getragen.

Wichtig zu wissen: Vertragspartei ist allein der Kunde

Vertragspartei des Kaufvertrags über das Schaltgetriebe ist ausschließlich der Kunde. Die Werkstatt, der Mechaniker oder ein sonstiger Dritter, der den Einbau durchführt, handelt im Auftrag des Kunden und steht in keinem vertraglichen Verhältnis zu GO!Triebe. Sämtliche Abrechnungen, Ansprüche oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Werkstatt – einschließlich der Erstattung von im Zusammenhang mit der Reklamation entstandenen Kosten – liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von GO!Triebe. Der Kunde ist verpflichtet, diese selbstständig und direkt gegenüber der Werkstatt geltend zu machen. Die vollständigen Regelungen hierzu finden Sie in unseren AGB, § 10.4, Punkte D–I.

Ergebnis: Getriebe defekt

Wenn die Begutachtung ergibt, dass das Getriebe defekt ist, übernehmen wir die Reparatur sowie die Transportkosten.

Außerdem erstatten wir die Kosten für Ausbau und Wiedereinbau des Getriebes bis zu einem Höchstbetrag von 400,00 € brutto, was den durchschnittlichen marktüblichen Sätzen in Deutschland für diese Art von Leistung entspricht. Maßgeblich ist dabei ausschließlich dieser durchschnittliche Marktpreis – individuell überhöhte Werkstattrechnungen, die über diesem Wert liegen, werden nicht in voller Höhe anerkannt und nicht berücksichtigt. Den diesen Betrag übersteigenden Anteil trägt der Kunde; dieser ist direkt zwischen dem Kunden und der ausführenden Werkstatt zu regeln.

Im Rahmen des Reklamationsverfahrens gelten jedoch reduzierte, bevorzugte Preise im Vergleich zum Standardtarif:

Position Im Reklamationsfall Standardpreis
Technische Begutachtung des Getriebes 60,00 € 120,00 €
Transport (Abholung & Rücklieferung, 2 ×) 100,00 € 160,00 €
Gesamtkosten (brutto) 160,00 € 280,00 €

Ihre Ersparnis im Rahmen der Reklamation: 120,00 €

7. Zusätzliche Bedingungen für die Reparatur

Sollte die Expertise ergeben, dass die Ursache für den Getriebeschaden eine unzureichende Ölmenge war, die während der Montage eingefüllt wurde, bieten wir unseren Kunden bevorzugte Konditionen für die Durchführung der Reparatur an. Wir verstehen, dass solche Situationen schwierig sein können, daher wird jeder Fall individuell geprüft. Unser oberstes Ziel ist es, die Reparaturkosten zu minimieren, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität der Dienstleistungen einzugehen. Sie können sicher sein, dass wir unser Bestes tun werden, um die Reparaturkosten so niedrig wie möglich zu halten, ohne Abstriche bei der Qualität zu machen.

Die bevorzugten Bedingungen umfassen:

1. Individuelle Betreuung

Jeder Fall wird von unseren Spezialisten genau analysiert, um die effizienteste und wirtschaftlichste Lösung zu finden.

2. Rabatte auf die Reparatur

Kunden können mit ermäßigten Reparaturpreisen rechnen, die an den notwendigen Arbeitsumfang angepasst sind, um die volle Funktionsfähigkeit des Getriebes wiederherzustellen.

3. Kostentransparenz

Die endgültigen Reparaturkosten werden Ihnen vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

4. Höchste Dienstleistungsqualität

Jede Reparatur wird unter Verwendung von Originalersatzteilen oder hochwertigen Alternativen durchgeführt, um eine langfristige Zuverlässigkeit zu gewährleisten.

Bitte machen Sie sich mit dem oben beschriebenen Verfahren vertraut, bevor Sie sich für die Beauftragung einer Expertise im Rahmen einer Reklamation entscheiden.

Wir versichern Ihnen, dass wir unser Möglichstes tun werden, um den gesamten Prozess reibungslos und zu Ihrer vollen Zufriedenheit abzuwickeln.

8. FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Wie lange gilt die Garantie für mein Getriebe?
Die Garantie umfasst 14 Monate (12 gesetzliche Monate + 2 Monate im Rahmen der aktuellen Aktion) ab dem Tag der Lieferung.
2. Welche Schritte muss ich bei einer Reklamation durchführen, und wie beschreibe ich das Problem richtig?

Der Prozess umfasst sechs Schritte: Reklamation anmelden, vorläufige Prüfung, Vorlage der Dokumentation (Einbaurechnung), Bewertung durch unsere technische Abteilung, bei Bedarf Begutachtung in unserem Service sowie abschließende Entscheidung und Maßnahmen (Details siehe Abschnitt 3).

Bereits bei der Meldung bitten wir um eine möglichst präzise Beschreibung des Mangels. Eine Formulierung wie „das Getriebe ist beim 4. und 5. Gang laut“ reicht nicht aus und ermöglicht uns keine Bewertung der Situation. Die Beschreibung sollte folgende Informationen enthalten:

bei welchem Gang oder welchen Gängen das Problem auftritt
unter welchen Bedingungen (z. B. beim Beschleunigen, bei kaltem Motor, nach welcher Fahrzeit)
wie lange das Problem schon besteht
ob es dauerhaft oder gelegentlich auftritt
welche Arbeiten beim Einbau bereits durchgeführt wurden

Je präziser die Beschreibung, desto schneller können wir die Meldung bewerten.

3. Kann ich eine Reklamation telefonisch oder per WhatsApp einreichen?
Nein. Die Reklamation muss ausschließlich über den offiziellen Kanal per E-Mail an kontakt@gotriebe.de erfolgen. Nur eine schriftliche Meldung per E-Mail eröffnet formal das Reklamationsverfahren und ist für uns ein verbindliches Dokument. Nach der Registrierung der Meldung können zusätzliche Materialien wie Fotos oder Videos auch per WhatsApp übermittelt werden. Wir bitten jedoch in jedem Fall um eine Bestätigung, dass diese Nachricht bei uns eingegangen ist.
4. Warum verlangen Sie bei jeder Reklamation eine Einbaurechnung?
Die Einbaurechnung bestätigt, dass das Getriebe durch eine professionelle Fachwerkstatt eingebaut wurde. Das ist eine Voraussetzung für den Erhalt der Garantie. Sie ermöglicht es uns außerdem, die durchgeführten Arbeiten und den ordnungsgemäßen Einbau zu überprüfen.
5. Muss ich bei der Reklamation Fotos und Videos einreichen?
Ja. Die Foto- und Videodokumentation ist eine Voraussetzung für die Bearbeitung einer Reklamation. Reklamationen technisch komplexer Produkte, die der Garantie unterliegen – wie Schaltgetriebe – können wir nicht ausschließlich anhand mündlicher Schilderungen bewerten. Wir benötigen klare Unterlagen, die zeigen, welche Maßnahmen wie und mit welchem Ergebnis durchgeführt wurden. Vor allem benötigen wir Unterlagen, die das gemeldete Problem eindeutig dokumentieren: wie sich der Mangel äußert, in welchem Gang und unter welchen Bedingungen er auftritt und wie er auf der Aufnahme klingt oder aussieht.

Alle Unterlagen (Beschreibung, Fotos, Videos) bitten wir per E-Mail an kontakt@gotriebe.de zu senden –
oder nach vorheriger Absprache per WhatsApp.
6. Darf ich das Getriebe selbst öffnen oder von einer anderen Werkstatt prüfen lassen?
Nein. Während der Garantiezeit darf das Getriebe nicht selbst geöffnet, demontiert oder ohne unsere Zustimmung einem anderen Unternehmen zur Prüfung übergeben werden. Ein solcher Eingriff führt zum Verlust der Garantie. Die genauen Regelungen finden Sie in § 10 unserer AGB: Garantie, Gewährleistung sowie ReklamationsverfahrenAGB
7. Was passiert, wenn beim Einbau zu wenig Öl eingefüllt wurde?
Eine unzureichende Ölmenge ist eine der häufigsten Ursachen für Mängel, die fälschlicherweise dem Getriebe zugeschrieben werden. Bei der kostenpflichtigen Begutachtung, die wir zur Feststellung der tatsächlichen Ursache durchführen, lässt sich am Zustand der Zahnräder präzise erkennen, ob ohne ausreichende Schmierung gearbeitet wurde. Es ist genau erkennbar, welche Zahnräder und Gänge durch Überhitzung beschädigt wurden. Bestätigt die Begutachtung diese Ursache, trägt der Kunde sämtliche Kosten (Begutachtung, Transport, Reparatur). Die Abrechnung dieser Kosten mit der Werkstatt, die den Einbau durchgeführt hat, ist eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und der Werkstatt und liegt nicht in unserer Verantwortung. Unabhängig davon bieten wir dem Kunden in solchen Fällen bevorzugte Konditionen für die Reparatur des Getriebes (der beschädigten Bauteile) an (siehe Abschnitt 7).
8. Kann eine alte Kupplung das neue Getriebe beschädigen?
Ja. Eine verschlissene Kupplung überträgt ihre Probleme (Vibrationen, beschädigtes Ausrücklager) auf das neue Getriebe. Dies ist eine der Hauptursachen für Reklamationen, die nicht auf das Getriebe selbst zurückzuführen sind. In solchen Fällen besteht kein Garantieanspruch. Die Kupplung wird von der Werkstatt eingebaut, und der ausführende Mechaniker entscheidet, ob ein Austausch erforderlich ist. Dies liegt in seiner Zuständigkeit und Verantwortung, nicht in unserer.
9. Wird eine alte, beschädigte Kupplung kostenlos ausgetauscht, wenn sie die Ursache des Mangels war?
Nein. Stellt die Begutachtung fest, dass die Ursache ein nicht erneuerter, verschlissener Schaltzug, eine Kupplung oder ein anderer Montagefehler ist, der nicht mit dem Getriebe zusammenhängt, wird die Reklamation nicht anerkannt. In diesem Fall liegt die Ursache nämlich nicht beim Schaltgetriebe, sondern bei den mit dem Schaltgetriebe zusammenwirkenden Bauteilen.
10. Was passiert, wenn das Problem an Anbauteilen liegt, die vom alten Getriebe übernommen wurden (z. B. am Schalthebel)?
Die Reklamation wird in einem solchen Fall nicht anerkannt. Anbauteile, die vom alten Getriebe auf das neue übertragen werden – wie Schalthebel, Sensoren, Verbindungselemente oder der Schaltmechanismus – sind nicht Bestandteil unseres Produkts und unterliegen nicht unserer Garantie. Ob ein solches Bauteil ausgetauscht werden muss, entscheidet ausschließlich die Werkstatt, die den Einbau durchführt. Hat der Mechaniker einen Mangel an einem solchen Bauteil nicht erkannt oder dessen Austausch versäumt, liegt die Verantwortung dafür bei der Werkstatt, nicht bei GO!Triebe. Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Anbauteilen, die nicht Bestandteil des Schaltgetriebes sind, sind direkt an die ausführende Werkstatt zu richten.
11. Was kostet eine technische Begutachtung im Rahmen einer Reklamation?
Im Rahmen des Reklamationsverfahrens betragen die Kosten für die Begutachtung 60 € und für den Transport 100 € (insgesamt 160 €), was weniger als der Standardpreis von 280 € ist. Stellt sich heraus, dass das Getriebe defekt ist, übernehmen wir diese Kosten.
12. Erstatten Sie auch die Kosten für Ausbau und Wiedereinbau, wenn das Getriebe defekt ist?
Ja. Bestätigt die Begutachtung einen Mangel des Getriebes, erstatten wir zusätzlich die Kosten für Ausbau und Wiedereinbau bis zu einem Höchstbetrag von 400,00 € brutto. Dieser Betrag entspricht den durchschnittlichen marktüblichen Sätzen in Deutschland für diese Art von Leistung. Maßgeblich ist dabei ausschließlich dieser durchschnittliche Marktpreis – individuell überhöhte Werkstattrechnungen, die über diesem Wert liegen, werden von uns nicht in voller Höhe anerkannt und nicht berücksichtigt. Liegen die tatsächlichen Kosten über dem Höchstbetrag, ist der diesen Betrag übersteigende Anteil direkt zwischen dem Kunden und der ausführenden Werkstatt zu regeln.
13. Welchen Zweck hat die Begutachtung durch GO!Triebe?

Die fachliche Begutachtung des Getriebes dient der eindeutigen und objektiven Feststellung, ob das gemeldete Problem:

auf einen technischen Mangel des Schaltgetriebes zurückzuführen ist,
oder die Folge äußerer Faktoren ist, wie ein fehlerhafter Einbau, eine zu geringe Ölbefüllung, andere Bauteile des Antriebsstrangs oder die Nutzung des Fahrzeugs.

Die Begutachtung wird in unserem Service nach einheitlichen technischen Verfahren durchgeführt.

14. Wer trägt die Kosten, wenn sich herausstellt, dass das Getriebe funktionsfähig ist?
Stellt die Begutachtung fest, dass das Getriebe zu 100 % funktionsfähig ist, trägt der Kunde die Kosten für Begutachtung und Transport (160 €) sowie für Ausbau und Wiedereinbau in der Werkstatt.
15. Kann ich während des Reklamationsverfahrens ein weiteres Getriebe erhalten, bevor die Begutachtung abgeschlossen ist?

Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ein weiteres Getriebe (bezeichnet als „Getriebe Nr. 2“) herzustellen und dem Kunden für die Dauer des Reklamationsverfahrens zur Verfügung zu stellen, um die Standzeit des Fahrzeugs zu verringern. Dies ist kein automatischer Anspruch des Kunden. Die Bereitstellung von „Getriebe Nr. 2“ hat Ausnahmecharakter und kann mit zusätzlichen Bedingungen verbunden sein, beispielsweise der Übernahme bestimmter Kosten durch den Kunden oder der Hinterlegung einer Sicherheit. Die Bereitstellung von „Getriebe Nr. 2“ stellt weder eine Anerkennung der Reklamation noch eine Bestätigung eines Mangels am ursprünglich gelieferten Getriebe (Getriebe Nr. 1) dar.

Stellt die Begutachtung fest, dass Getriebe Nr. 1 zu 100 % funktionsfähig war, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche mit der Reklamation verbundenen Kosten zu tragen, d. h. Transportkosten, Kosten der Begutachtung sowie der Herstellung und Lieferung von Getriebe Nr. 2. Die Kosten für die unbegründete Herstellung von Getriebe Nr. 2 betragen 20 % des Bestellwerts und decken den Vorbereitungsprozess dieses Getriebes ab.

16. Wie lange dauert die Bearbeitung einer Reklamation?
Für jeden Schritt gilt eine festgelegte Frist: zwei Tage für die Registrierung, fünf Tage für die vorläufige Prüfung, 14 Tage für die technische Bewertung, sieben Tage für die Begutachtung und sieben Tage für die abschließende Entscheidung. Der vollständige Zeitplan findet sich in Abschnitt 3.
17. Was soll ich tun, wenn ich mir nicht sicher bin, ob das Problem am Getriebe selbst liegt?
Kontaktieren Sie uns, bevor Sie eigenständig tätig werden. Beschreiben Sie das Problem und senden Sie uns Fotos oder Videos. Unsere technische Abteilung hilft Ihnen festzustellen, ob eine Begutachtung erforderlich ist.
18. Was bedeutet es, wenn eine Reklamation wegen mangelnder Mitwirkung geschlossen wird?
Wenn der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung vorlegt, wird die Reklamation geschlossen und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, sie weiter zu bearbeiten.

Wir lösen jedes Problem im Zusammenhang mit manuellen Getrieben.

Unser umfassendes Know-how ist nahezu einzigartig auf dem deutschen Markt.

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