REKLAMATIONSVERFAHREN
Alles Wichtige zu Garantie, Reklamation und technischer Begutachtung.
Ein klar strukturierter Leitfaden Schritt für Schritt.
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Kostenlose Lieferung In ganz Deutschland |
1–3 Tage Schnelle Auftragsabwicklung |
14 Monate Garantie auf jedes Getriebe |
12 Jahre Erfahrung Direkt vom Hersteller |
Inhaltsverzeichnis
1. Garantie auf einen Blick
Alle in unserem Shop „GO!Triebe“ angebotenen Schaltgetriebe sind durch eine 14-monatige Garantie abgedeckt (12 gesetzliche Monate + 2 Monate im Rahmen der aktuellen Aktion), gerechnet ab dem Tag der Lieferung der Bestellung.
Die Garantie deckt alle Material- und Herstellungsfehler ab, die bei normaler Verwendung des Produkts auftreten können. Im Falle eines Mangels hat der Kunde das Recht auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz des Produkts oder eine Rückerstattung des Kaufpreises – die Entscheidung trifft GO!Triebe.
Die detaillierten Garantiebedingungen werden jedem Kauf beigefügt. Privatkunden haben darüber hinaus Anspruch auf eine Gewährleistung, die versteckte Mängel des Produkts gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abdeckt. Die Garantie gilt nicht für Geschäftskunden und erstreckt sich ausschließlich auf Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Unser Ziel ist es, nicht nur die einwandfreie Funktion unserer Produkte sicherzustellen, sondern auch Ihre Ruhe und Sicherheit zu gewährleisten. Im Falle einer Reklamation ist das Verfahren klar definiert und folgt den nachstehenden Schritten.
2. Bevor Sie eine Reklamation einreichen
Bevor wir Ihre Meldung bewerten
Warum wir ein festes Verfahren anwenden und nicht sofort entscheiden
Mechaniker greifen sehr häufig zu Abkürzungen, anstatt das Problem genau zu diagnostizieren. Sie nehmen sofort die „Schuld des Schaltgetriebes“ an. Unsere Erfahrung zeigt jedoch ein anderes Bild: Von 100 Meldungen bestätigen sich nur zwei bis drei als tatsächlicher Mangel des Getriebes selbst. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle liegt die Ursache bei einem zusammenwirkenden Bauteil, einer nicht erneuerten alten Kupplung, einer fehlerhaften Einstellung der Kupplung oder der Schaltzüge, einem Montagefehler oder einer anderen, mit dem Fahrzeug zusammenhängenden Ursache.
Die häufigsten Ursachen, mit denen wir konfrontiert werden, sind:
1. Probefahrt ohne eingefülltes Öl oder mit unzureichender Ölmenge
Bei zu geringer Ölmenge fehlt zunächst die Schmierung und Kühlung der höchsten Gänge (aufgrund ihrer Position im Zahnradsatz). Dies äußert sich durch „Anbrennen“ und kann in extremen Fällen zum vollständigen Verbrennen dieser Gänge führen. In der Praxis melden Kunden uns dann, dass das Getriebe „rauscht“ oder „heult“ – meist bei den Gängen 4 bis 6 oder nur bei den beiden höchsten (4–5 oder 5–6, je nach Getriebemodell).
2. Verwechslung des Ölwechselverfahrens
Eine weitere Fehlerquelle ist die Verwechslung des Ölwechselverfahrens bei einem funktionierenden, bereits gefahrenen Fahrzeug mit dem Verfahren der Erstbefüllung eines regenerierten Getriebes. Mechaniker orientieren sich häufig an den Servicedaten des Fahrzeugherstellers, die die Ölmenge für den Ölwechsel in einem laufenden Getriebe angeben, wobei stets ein Teil des Altöls in den Kanälen verbleibt. Sie berücksichtigen dabei nicht, dass es sich um die Befüllung eines vollständig leeren, regenerierten Getriebes handelt.
3. Einbau mit alter, verschlissener Kupplung
Ein weiterer Fehler ist der Einbau des neuen Getriebes mit einer alten, bereits verschlissenen Kupplung. Eine ermüdete Kupplung überträgt ihre Probleme (Vibrationen, ungleichmäßiges Trennen, beschädigtes Ausrücklager) auf das neue Getriebe, was sehr schnell zu einer Reklamation führt.
4. Fehlerhafte Einstellung oder verschlissene Schaltzüge
Eine fehlerhafte Einstellung der Schaltzüge oder des Schaltmechanismus nach dem Einbau sowie schlicht verschlissene, nicht erneuerte Schaltzüge können ebenfalls zu Problemen führen. Synchronringe, die unter normalen Belastungsbedingungen arbeiten, gehören zu den am seltensten ausfallenden Bauteilen im Getriebe. Das Problem beginnt, wenn die Arbeitsbedingungen nicht mehr normal sind. Ein Schaltzug, der nicht richtig nachzieht, führt dazu, dass ein Gang nicht vollständig eingelegt oder ausgekuppelt wird, wodurch die Synchronringe unter deutlich schwereren Bedingungen arbeiten müssen als vorgesehen. Kein Bauteil hält solchen extremen Bedingungen dauerhaft stand. Nach einiger Fahrzeit mit einem fehlerhaften oder verschlissenen Schaltzug werden die Synchronringe beschädigt. Das Problem wird dann dem Getriebe zugeschrieben, obwohl die eigentliche Ursache der nicht erneuerte Schaltzug war. Typische Meldungen in solchen Fällen sind: „Die Gänge lassen sich nur mit Kraft oder schwer einlegen.“ Wenn Sie feststellen, dass sich ein Gang schwerer als gewohnt einlegen lässt, melden Sie dies unverzüglich Ihrer Werkstatt und lassen Sie die Schaltzüge sowie deren Einstellung diagnostizieren. Die meisten Kunden fahren leider weiter, bis sich das Problem verschärft. Dann melden sie, dass „das Getriebe defekt sei“, obwohl die ursprüngliche Ursache ein kleiner Mangel war, der sich vorher und ohne Folgen für das Getriebe hätte beheben lassen. In solchen Fällen wird die Reklamation nicht anerkannt, da die Ursache des Mangels ein fehlerhafter Schaltzug und nicht das Schaltgetriebe war.
5. Andere Ursachen
Dies kann ein anderer Montagefehler als die oben genannten sein oder ein beschädigtes zusammenwirkendes Bauteil, das nicht mit dem Getriebe selbst zusammenhängt.
Aus diesem Grund wenden wir ein festes Verfahren an: Wir analysieren jede Meldung anhand von Unterlagen wie Fotos, Videos, der Beschreibung der Werkstatt und der Einbaurechnung und führen bei Bedarf eine Begutachtung in unserem Service durch. So können wir feststellen, ob das Problem beim Getriebe selbst, bei zusammenwirkenden Bauteilen oder bei einem Montagefehler liegt. Dies ist weder eine Verzögerung noch ein Versuch, Verantwortung zu vermeiden, sondern ein branchenübliches und notwendiges Verfahren, das bei jedem Produkt unter Garantie angewendet wird, unabhängig von der Branche.
Warum eine Foto- und Videodokumentation
sowie die vollständige Mitarbeit der Werkstatt unerlässlich sind
Bei Reklamationen technisch komplexer Produkte, die der Garantie unterliegen – wie Schaltgetriebe – können wir eine Reklamationsmeldung nicht ausschließlich anhand mündlicher Schilderungen bewerten. Wir benötigen klare Unterlagen, die zeigen, welche Maßnahmen wie und mit welchem Ergebnis durchgeführt wurden.
Vor allem benötigen wir Unterlagen, die das gemeldete Problem eindeutig dokumentieren: wie sich der Mangel äußert, in welchem Gang und unter welchen Bedingungen er auftritt und wie er auf der Aufnahme klingt oder aussieht.
Die Einbaurechnung ist eine zwingende Voraussetzung
Der Einbau des Getriebes muss durch eine spezialisierte, professionelle Werkstatt erfolgen – das ist eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Garantie. Aus diesem Grund verlangen wir bei jeder Reklamation eine Kopie der Einbaurechnung. Wir möchten wissen, welche Arbeiten wann durchgeführt wurden und welche Teile ausgetauscht wurden (z. B. Kupplung, Ausrücklager).
Wir benötigen außerdem Angaben zum Kilometerstand des Fahrzeugs: welcher Kilometerstand am Tag des Einbaus vorlag und welcher am Tag der Meldung des Mangels. Diese Informationen ermöglichen es uns, die Nutzungsdauer des Getriebes zu beurteilen und festzustellen, ob das gemeldete Problem mit der zurückgelegten Strecke übereinstimmt.
Ohne diese Unterlagen sind wir nicht in der Lage zu überprüfen, ob der Einbau ordnungsgemäß erfolgte und ob die Garantie den gemeldeten Mangel abdeckt.
Verbot eigenständiger Eingriffe in das Getriebe während der Garantiezeit
Während der Garantiezeit darf das Getriebe nicht ohne unsere vorherige Zustimmung geöffnet, demontiert, repariert oder einem Dritten zur Begutachtung übergeben werden (z. B. einer anderen Werkstatt oder einem unabhängigen Gutachter).
Jeder derartige Eingriff – unabhängig von der Absicht – führt zum Verlust der Garantie für die daraus entstandenen Schäden, da er uns eine zuverlässige Beurteilung der ursprünglichen Ursache des Mangels unmöglich macht.
Dies betrifft auch Situationen, in denen der Kunde oder die Werkstatt das Getriebe einer anderen Firma zur Prüfung oder Reparatur übergibt, ohne den Abschluss des Reklamationsverfahrens abzuwarten. Ein solcher Schritt wird genauso behandelt wie ein eigenständiger Eingriff und führt zum Verlust der Garantie – unabhängig vom Ergebnis einer solchen externen Begutachtung.
Die vollständigen Garantiebedingungen, einschließlich des detaillierten Ausschlussumfangs, finden Sie in unseren AGB, § 10.
3. Reklamationsvorgang Schritt für Schritt
Im Folgenden stellen wir Ihnen die dafür notwendigen Schritte vor.
1. Reklamation anmelden
→ Nach Eingang der Reklamation erhalten Sie von uns eine Referenznummer. Bitte bewahren Sie diese Nummer auf, da sie für die weitere Korrespondenz benötigt wird.
Frist für das Unternehmen: 2 Kalendertage nach Eingang der Reklamation.
2. Vorläufige Prüfung
→ Als Antwort auf Ihre Reklamation senden wir Ihnen eine E-Mail mit der Bitte um detaillierte Informationen zum Problem.
Frist für das Unternehmen: 5 Kalendertage nach Eingang der Reklamation.
→ Bitte senden Sie uns Fotos und/oder Videos, die den Mangel dokumentieren, sowie eine schriftliche Beschreibung des festgestellten Problems durch die Werkstatt, die die Inspektion durchgeführt hat.
Frist für den Kunden: 14 Kalendertage nach Erhalt der E-Mail mit der Aufforderung zur Vorlage der Unterlagen.
Wichtig.
→ Wenn der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen vorlegt, wird die Reklamation wegen mangelnder Mitwirkung geschlossen. In diesem Fall ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Reklamation weiter zu bearbeiten.
3. Dokumentation
→ Gemäß den Garantiebedingungen ist die Vorlage einer Rechnung oder Quittung erforderlich, die den Austausch des Getriebes durch eine Fachwerkstatt oder einen professionellen Mechaniker bestätigt. Dieses Dokument sollte Informationen über die durchgeführte Leistung, die ausführende Werkstatt und das Datum der Durchführung enthalten.
Frist für den Kunden: 14 Kalendertage nach Erhalt der E-Mail mit der Aufforderung zur Vorlage der Unterlagen.
4. Bewertung der Reklamation
→ Nach Erhalt und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen wird unsere technische Abteilung die Reklamation bewerten. Gegebenenfalls bitten wir um zusätzliche Informationen oder die Zusendung von Teilen zur weiteren Analyse oder um eine Expertise des Getriebes in unserem Service.
Frist für das Unternehmen: 14 Werktage nach Erhalt der vollständigen Unterlagen.
5. Expertise im Service des Getriebeherstellers
→ Wenn die Werkstatt das Problem auf unser Getriebe zurückführt, kann eine Begutachtung in unserem Service erforderlich sein.
→ Der Kunde muss das reklamierte Getriebe zum vereinbarten Termin ausbauen. Wir holen das Getriebe kostenlos beim Kunden ab.
Frist für das Unternehmen: mindestens 5–7 Werktage für die Durchführung der Expertise, gerechnet ab dem Montag nach Eingang des Getriebes in unserem Lager.
6. Entscheidung und Maßnahmen
→ Auf der Grundlage der gesammelten Daten treffen wir eine Entscheidung über das weitere Vorgehen. Falls die Reklamation als berechtigt anerkannt wird, informieren wir Sie über die Art und Weise der Reparatur oder des Austausches des Getriebes.
Frist für das Unternehmen: 7 Werktage nach Abschluss der Reklamationsbeurteilung.
Wichtig.
→ Ohne vollständige Dokumentation und Erfüllung aller oben genannten Schritte können wir nicht zum nächsten Schritt des Reklamationsprozesses übergehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir mit diesem Verfahren eine faire und gerechte Behandlung jeder Reklamation sicherstellen wollen.
4. Informationen zur technischen
Begutachtung des Getriebes
In bestimmten Fällen ist es notwendig, eine detaillierte technische Begutachtung in unserem spezialisierten Servicebereich durchzuführen, um die Ursache einer gemeldeten Störung eindeutig festzustellen oder die technische Funktionsfähigkeit des Getriebes zu bestätigen.
Nachfolgend finden Sie eine vollständige Beschreibung dieses Prozesses inklusive Informationen zur erforderlichen Dokumentation und zu möglichen Kosten, die im Falle einer vollständig funktionsfähigen Getriebeeinheit anfallen können.
Unser Ziel ist es, vollständige Transparenz zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor der Beauftragung der Begutachtung sorgfältig mit den nachfolgenden Informationen vertraut zu machen.
Bevor Sie der Durchführung der Begutachtung des reklamierten Getriebes durch uns zustimmen, → empfehlen wir Ihnen, die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen.
5. Getriebe-Begutachtung im Reklamationsfall
Schritt für Schritt erklärt
Um die höchste Qualität unserer Expertise zu gewährleisten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen einer Reklamation eine Getriebebegutachtung durch unsere Fachabteilung durchführen zu lassen. Nachfolgend finden Sie den detaillierten Ablauf und die Bedingungen für die Durchführung der Begutachtung:
1. Meldung der Reklamation
• Der Kunde meldet ein Problem mit dem Getriebe und sendet die erforderlichen Unterlagen und Materialien wie Werkstattrechnung, Kilometerstand, Fotos und Videos, die das Problem veranschaulichen.
2. Demontage des Getriebes
• Der Kunde demontiert das Getriebe in seiner Werkstatt und bereitet es für den Transport vor.
3. Transport des Getriebes
• Der Kunde informiert uns, dass das Getriebe abholbereit ist.
Unsere Logistikabteilung vereinbart den Abholtermin und transportiert das Getriebe zu unserer Fachabteilung.
In der Regel führen wir Abholungen donnerstags und freitags durch. Das Getriebe gelangt am Samstag in unser Firmenlager. Die Begutachtung beginnt am Montag der Woche nach der Abholung.
4. Durchführung der Expertise
• Unsere Spezialisten führen eine detaillierte Begutachtung des Getriebes durch, überprüfen seinen technischen Zustand und eventuelle Mängel.
Der gesamte Prozess der Begutachtung wird auf Video aufgezeichnet. Bei festgestellten Mängeln werden zusätzlich Fotos der beschädigten Teile angefertigt.
Die Mindestbearbeitungszeit für die Begutachtung beträgt 5–7 Werktage, gerechnet ab dem Montag nach Eingang des Getriebes in unserem Lager. In diesem Zeitraum sind die technische Untersuchung, die Erstellung einer Foto- und Videodokumentation sowie die Ausarbeitung eines detaillierten Berichts mit den Ergebnissen enthalten.
5. Bericht über die Expertise
• Nach Abschluss der Begutachtung erhält der Kunde einen detaillierten Bericht mit den Ergebnissen der Begutachtung, einschließlich des Videos der durchgeführten Begutachtung und Fotos der beschädigten Teile, falls solche gefunden wurden.
6. Entscheidung über die Reparatur
• Wenn die Begutachtung ergibt, dass das Getriebe defekt ist, reparieren wir es auf unsere Kosten.
• Wenn die Begutachtung ergibt, dass das Getriebe zu 100 % in Ordnung ist, wird der Kunde informiert und muss alle Kosten übernehmen.
6. Kosten im Zusammenhang mit der Expertise
Ergebnis: Getriebe zu 100 % funktionsfähig
Wenn die Begutachtung ergibt, dass das Getriebe zu 100 % funktionsfähig ist, oder dass die Ursache des gemeldeten Problems nicht unmittelbar mit einem Mangel des Getriebes zusammenhängt, ist der Kunde verpflichtet, folgende Kosten zu tragen:
a) Transportkosten des Getriebes zu unserer Firma sowie der anschließenden Rücklieferung an den Kunden (insgesamt zwei Transporte zu je 50 €),
b) Kosten der technischen Begutachtung des Getriebes (60 €),
c) Kosten für Ausbau und Wiedereinbau des Getriebes, gemäß den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Werkstatt (dem Mechaniker).
Alle genannten Kosten (a, b und c) sind bei der Abholung des Getriebes nach Abschluss der Begutachtung zu begleichen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar direkt an unseren Fahrer gegen Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls. Das Getriebe wird dem Kunden erst nach vollständiger Begleichung der geschuldeten Kosten herausgegeben.
Wird der vereinbarte Betrag nicht vollständig beglichen, wird das Getriebe nicht herausgegeben. In diesem Fall fährt unser Fahrer ohne Übergabe des Getriebes zurück. Im Preis für die Begutachtung sind genau zwei Fahrten (Abholung und Rücklieferung) enthalten. Jede weitere Fahrt kostet 80,00 € und wird der Gesamtabrechnung hinzugefügt und vom Kunden getragen.
Wichtig zu wissen: Vertragspartei ist allein der Kunde
Vertragspartei des Kaufvertrags über das Schaltgetriebe ist ausschließlich der Kunde. Die Werkstatt, der Mechaniker oder ein sonstiger Dritter, der den Einbau durchführt, handelt im Auftrag des Kunden und steht in keinem vertraglichen Verhältnis zu GO!Triebe. Sämtliche Abrechnungen, Ansprüche oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Werkstatt – einschließlich der Erstattung von im Zusammenhang mit der Reklamation entstandenen Kosten – liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von GO!Triebe. Der Kunde ist verpflichtet, diese selbstständig und direkt gegenüber der Werkstatt geltend zu machen. Die vollständigen Regelungen hierzu finden Sie in unseren AGB, § 10.4, Punkte D–I.
Ergebnis: Getriebe defekt
Wenn die Begutachtung ergibt, dass das Getriebe defekt ist, übernehmen wir die Reparatur sowie die Transportkosten.
Außerdem erstatten wir die Kosten für Ausbau und Wiedereinbau des Getriebes bis zu einem Höchstbetrag von 400,00 € brutto, was den durchschnittlichen marktüblichen Sätzen in Deutschland für diese Art von Leistung entspricht. Maßgeblich ist dabei ausschließlich dieser durchschnittliche Marktpreis – individuell überhöhte Werkstattrechnungen, die über diesem Wert liegen, werden nicht in voller Höhe anerkannt und nicht berücksichtigt. Den diesen Betrag übersteigenden Anteil trägt der Kunde; dieser ist direkt zwischen dem Kunden und der ausführenden Werkstatt zu regeln.
Im Rahmen des Reklamationsverfahrens gelten jedoch reduzierte, bevorzugte Preise im Vergleich zum Standardtarif:
| Position | Im Reklamationsfall | Standardpreis |
| Technische Begutachtung des Getriebes | 60,00 € | 120,00 € |
| Transport (Abholung & Rücklieferung, 2 ×) | 100,00 € | 160,00 € |
| Gesamtkosten (brutto) | 160,00 € | 280,00 € |
Ihre Ersparnis im Rahmen der Reklamation: 120,00 €
7. Zusätzliche Bedingungen für die Reparatur
Sollte die Expertise ergeben, dass die Ursache für den Getriebeschaden eine unzureichende Ölmenge war, die während der Montage eingefüllt wurde, bieten wir unseren Kunden bevorzugte Konditionen für die Durchführung der Reparatur an. Wir verstehen, dass solche Situationen schwierig sein können, daher wird jeder Fall individuell geprüft. Unser oberstes Ziel ist es, die Reparaturkosten zu minimieren, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität der Dienstleistungen einzugehen. Sie können sicher sein, dass wir unser Bestes tun werden, um die Reparaturkosten so niedrig wie möglich zu halten, ohne Abstriche bei der Qualität zu machen.
Die bevorzugten Bedingungen umfassen:
1. Individuelle Betreuung
Jeder Fall wird von unseren Spezialisten genau analysiert, um die effizienteste und wirtschaftlichste Lösung zu finden.
2. Rabatte auf die Reparatur
Kunden können mit ermäßigten Reparaturpreisen rechnen, die an den notwendigen Arbeitsumfang angepasst sind, um die volle Funktionsfähigkeit des Getriebes wiederherzustellen.
3. Kostentransparenz
Die endgültigen Reparaturkosten werden Ihnen vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
4. Höchste Dienstleistungsqualität
Jede Reparatur wird unter Verwendung von Originalersatzteilen oder hochwertigen Alternativen durchgeführt, um eine langfristige Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
Bitte machen Sie sich mit dem oben beschriebenen Verfahren vertraut, bevor Sie sich für die Beauftragung einer Expertise im Rahmen einer Reklamation entscheiden.
Wir versichern Ihnen, dass wir unser Möglichstes tun werden, um den gesamten Prozess reibungslos und zu Ihrer vollen Zufriedenheit abzuwickeln.
8. FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wir lösen jedes Problem im Zusammenhang mit manuellen Getrieben.
Unser umfassendes Know-how ist nahezu einzigartig auf dem deutschen Markt.
Überzeugen Sie sich selbst.
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